Der Bundesrat hat das Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn gebilligt. Das Lohnplus von 22 Prozent sei für viele Menschen in Deutschland „möglicherweise der größte Lohnsprung in ihrem Leben“, hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil in seiner Rede vor dem Deutschen Bundestag gesagt.
Impuls für die wirtschaftliche Erholung
„Ein armutsfester Mindestlohn ist eine Frage der Leistungsgerechtigkeit und des Respekts vor ehrlicher Arbeit“, so Heil. Ein Mindestlohn von zwölf Euro sei auch aus ökonomischer Sicht von Vorteil: „Damit stärken wir die Kaufkraft und geben einen wichtigen Impuls für die wirtschaftliche Erholung.“
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Menschen, die im Niedriglohnsektor beschäftigt sind, sollen von ihrer Arbeit ein auskömmliches Leben führen können. Und wer in Vollzeit beschäftigt ist, soll am Ende seines Erwerbslebens gut von seiner Rente leben können. Das ist Ziel der Bundesregierung. Im Koalitionsvertrag ist daher festgeschrieben: „Leistung muss anerkannt und Arbeit gerecht bezahlt werden. Darum werden wir den Mindestlohn auf zwölf Euro anheben.“ Mit der Billigung des Bundesrates befindet sich die Bundesregierung mit ihrem Vorhaben nun auf der Zielgeraden. Das Gesetz soll noch um Juni in Kraft treten.
Grundsätzlich schlägt nach dem Mindestlohngesetz die Mindestlohnkommission, in der Gewerkschaften und Arbeitgeber vertreten sind, die Mindestlohnanpassung vor, die dann per Rechtsverordnung verbindlich wird. Mit dieser gesetzlichen Erhöhung weicht die Bundesregierung einmalig vom vereinbarten Vorgehen ab. Zukünftige Anpassungen erfolgen wieder auf Vorschlag der Mindestlohnkommission.
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung muss Vorrang haben
Die Anhebung des Mindestlohns wirkt sich auch auf die geringfügig entlohnte Beschäftigung aus – sogenannte Minijobs oder 450-Euro-Jobs. Damit eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn möglich ist, wird mit dem Gesetzentwurf die Mini-Job-Grenze auf 520 Euro erhöht und künftig gleitend angepasst.
Mit dem Gesetz trifft die Bundesregierung zudem Maßnahmen, die die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung fördern und gleichzeitig verhindern helfen, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden.
Damit sich Mehrarbeit für die Beschäftigten lohnt, wird die Höchstgrenze für eine Beschäftigung im Übergangsbereich (Midi-Job) von monatlich 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben. Das entlastet sozialversicherungspflichtige Beschäftigte mit geringem Arbeitsentgelt stärker als bisher.
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