Geprüft wird, ob neue Gesetze im Einklang mit den 17 globalen Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen stehen.
Gesetze, die die Bundesregierung beschließt, müssen im Vorfeld überprüft werden, ob sie den Kriterien einer nachhaltigen Entwicklung genügen. Das bedeutet: Zukünftige Generationen dürfen nicht mit heutigen Entscheidungen übermäßig belastet werden. Daher unterliegen seit 2009 alle Gesetzentwürfe einer Nachhaltigkeitsprüfung. Neue Gesetze müssen deshalb die sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Folgen gleichwertig berücksichtigen.
Qualität der Prüfung verbessern
Mit dem neuen Online-Tool, das vom Bundesinnenministerium und dem Bundeskanzleramt entwickelt wurde, soll die Qualität der Prüfung verbessert und vereinheitlicht werden.
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung des Bundestages begleitet die von den Ministerien erstellten Nachhaltigkeitsprüfungen. Er kann dort, wo es nötig erscheint, Korrekturen und Ergänzungen von den Ministerien verlangen.
Nachhaltige Entwicklung als Leitprinzip der Politik
Grundlage der Nachhaltigkeitsprüfung ist die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO). Dort heißt es: „Es ist darzustellen, ob die Wirkungen des Vorhabens einer nachhaltigen Entwicklung entsprechen, insbesondere welche langfristigen Wirkungen das Vorhaben hat.“ Damit wurde nachhaltige Entwicklung als Leitprinzip der Politik im Gesetzgebungsverfahren verankert.
Prüfung anhand der globalen Nachhaltigkeitsziele
Geprüft wird, ob neue Gesetze im Einklang mit den 17 globalen Nachhaltigkeitszielen (SDGs, Sustainable Development Goals) der Vereinten Nationen stehen. Auch Wechselwirkungen zwischen den 17 SDGs werden geprüft.
Die elektronische Nachhaltigkeitsprüfung (eNAP) prüft auch einzelne Indikatoren und Managementregeln der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Im Ergebnis der Prüfung wird deutlich, in welchen Bereichen positive oder negative Auswirkungen der geplanten Regelung wahrscheinlich sind. Dies bietet die Möglichkeit, frühzeitig im Rechtsetzungsverfahren darauf zu reagieren.