OBERFRANKEN. Die oberfränkische Polizei zieht Bilanz zur vergangenen Aktionswoche zum Schwerpunktthema Alkohol im Straßenverkehr. Bei den rund 80 Kontrollen in der vergangenen Woche wurden 35 Fahrten unter dem Einfluss von Alkohol festgestellt.
Leider ereigneten sich in dem Zeitraum auch sieben Verkehrsunfälle mit Alkoholeinwirkung. Beides zeigt die Notwendigkeit von Alkoholkontrollen. Wesentlicher Bestandteil des gesamtbayerischen Programms „Verkehrssicherheit 2030 – Bayern mobil, sicher ans Ziel“ ist es, Alkohol am Steuer als eine der Hauptursachen für folgenschwere Verkehrsunfälle zu bekämpfen. Bereits bei einer geringfügigen Alkoholisierung nimmt das menschliche Reaktionsvermögen ab. Alkohol erhöht die Risikobereitschaft und setzt die Sehfähigkeit herab. In den ersten fünf Monaten diesen Jahres ereigneten sich bereits über 25 Prozent mehr Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss als im Vergleichszeitraum des Vorjahres – nun kommen vier weitere hinzu.
Was macht die Polizei dagegen?
Als wesentliche Säule der Verkehrssicherheitsarbeit erhöht die Polizei in Oberfranken im Laufe der nächsten Wochen und Monate die Kontrolldichte. Die Realität zeigt, dass dies einerseits notwendig ist um die Gefahren des Alkohols am Steuer wieder ins Bewusstsein der Verkehrsteilnehmenden zu rufen und andererseits eine Verhaltensänderung bei den Verkehrssündern herbeizuführen. Offen und transparent sollen Kontrollen und geplante Aktionen auch medial begleitet werden. Die Maßnahmen zielen speziell auf alkoholisierte Verkehrsteilnehmende ab.
Bei der Bekämpfungsstrategie steht auch die Prävention im Fokus. Bürgergespräche, auch bei Verkehrskontrollen, sollen die vorgenannten Gefahren verdeutlichen. Auch die Aufbereitung des Themas in der Presse sowie den sozialen Medien, mit der Darstellung besonders gravierender Fälle, der Aufbereitung von Ursachen und Folgen, sowie Wochenendbilanzen sind Teil dessen. Um die bereits genannten Einschränkungen der Wahrnehmung durch Alkohol vor Augen zu führen, kommt bei Verkehrsaktionen vor Ort die „Rauschbrille“ zum Einsatz.
Was sollte man wissen?
Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger gilt innerhalb der gesetzlichen Probezeit und bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ein absolutes Alkoholverbot. Auch mit weniger als 0,5-Promille macht sich strafbar, wer einen Unfall verursacht oder alkoholbedingte Ausfallerscheinungen im Straßenverkehr zeigt, etwa in Schlangenlinien fährt. Bei Elektrokleinfahrzeugen, beispielsweise E-Scootern, gelten dieselben gesetzlichen Bestimmungen wie beim Autofahren. Auch wer betrunken auf einem Fahrrad oder Pedelec unterwegs ist, kann seinen Führerschein verlieren.
Die Konsequenzen von Alkohol am Steuer reichen von einer Geldbuße und einem Fahrverbot bis hin zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe und dem Entzug der Fahrerlaubnis. Gerecht, wenn man die Gefahren durch Alkohol im Straßenverkehr und die dadurch verursachten, schweren Unfälle gegenüberstellt.