Mit dem „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ wird der Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen ab Oktober 2022 bis Ende März 2024 von 19 auf 7 Prozent reduziert. Diese Maßnahme ist Teil des dritten Entlastungspaketes. Die Steuermindereinnahmen belaufen sich für diesen Zeitraum auf circa 11,3 Milliarden Euro.
Die Umsatzsteuer ist als indirekte Steuer darauf angelegt, dass sie von den Unternehmen grundsätzlich an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben wird. Dies muss auch für den umgekehrten Fall gelten. Die Bundesregierung erwartet von den Unternehmen, dass sie die Steuersenkung eins zu eins an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben.
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Belastungen werden abgemildert
Im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2024 wird die Gasbeschaffungsumlage erhoben. Diese unterliegt, ebenso wie das Entgelt für die Gaslieferung, der Umsatzsteuer. Den Gaskundinnen und -kunden sollen jedoch aus der obligatorischen Erhebung der Umsatzsteuer auf die Gasbeschaffungsumlage keine zusätzlichen Belastungen entstehen.
Der Umsatzsteuersatz auf die Lieferung von Gas wird daher von 19 auf 7 Prozent abgesenkt – und zwar solange, wie auch die Gasbeschaffungsumlage erhoben wird, also vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024. Damit werden für Gaskundinnen und -kunden die Belastungen reduziert, die durch die Gasbeschaffungsumlage entstehen.
So wirkt die Senkung der Umsatzsteuer:
Nach Berechnungen der Bundesregierung [*] belaufen sich die Kosten für die ab Oktober geltenden Gasumlagen auf insgesamt circa 660 Euro für einen Vier-Personen-Haushalt mit einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden im Jahr. Durch die von der Bundesregierung geplante Senkung der Umsatzsteuer von 19 auf 7 Prozent wird dieser Haushalt im Gegenzug um knapp 400 Euro im Jahr entlastet. Die Gasumlagen helfen den Gasimporteuren, die hohen Ersatzbeschaffungskosten zu finanzieren und dadurch die Versorgungssicherheit für unser Land zu erhalten.
[*] Berechnungsbasis: Gaspreis netto 13,5 ct/kWh, Gasumlagen netto 3,1 ct/kWh (Gasbeschaffungsumlage 2,4 ct + Gasspeicherumlage 0,1 ct + Bilanzierungsumlage 0,6 ct)
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